Energieausweis für Kommunen
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Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude wird zum 01.07.2009 Pflicht. Dabei kann sowohl der bedarfs- wie auch der verbrauchsorientierte Energieausweis erstellt werden. Er gilt 10 Jahre und muss in öffentlichen Gebäuden > 1000 m2 ausgehängt werden.
Verbrauchsausweis
Dieser berücksichtigt alle witterungs- und leerstandsbereinigten Verbrauchskennwerte und das Nutzverhalten der letzten drei Jahre. Bei einer Gemischtnutzung (Wohnen und Gewerbe) müssen die Daten für Heizung, Warmwasser und Strom getrennt erfasst werden.
Bedarfsausweis
Dieser ist aussagekräftiger, da normierte Randbedingungen berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis bildet der Bedarfsausweis nicht die Verbrauchskennwerte eines Gebäudes ab, sondern berechnet diesen Bedarf auf der Grundlage eines der Nutzung entsprechenden Referenzverfahrens.
