Energieausweis in Hildesheim
Seit dem 1.1.2009 müssen Hausbesitzer bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einen Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis ist 10 Jahre gültig. Wir unterscheiden zwischen zwei Verfahren:
Verbrauchsausweis
Es wird der reale Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Als Grundlage dienen Heizkostenabrechnungen der (mindestens) letzten 3 Jahre. Dieser Ausweis ist dadurch stark vom Nutzerverhalten abhängig und darum nur bedingt zum Vergleich von Gebäuden geeignet.
Bedarfsausweis
Er basiert auf dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes, wobei normierte Randbedingungen berücksichtigt werden. Gebäude werden somit vergleichbar.
Wir empfehlen den Bedarfsausweis.

