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Energieausweis für Unternehmen

Energieausweis
Es gelten unterschiedliche Regelungen für einen Energieausweis:

Für Nicht-Wohngebäude

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist beim Verkauf oder der Neuvermietung seit dem 01.07.2009 Pflicht. Dabei kann sowohl der bedarfs- wie auch der verbrauchsorientierte Energieausweis erstellt werden und gilt im Regelfall 10 Jahre.


Verbrauchsorientierter Energieausweis

Im Verbrauchsausweis werden alle witterungs- und leerstandsbereinigten Verbrauchskennwerte und das Nutzverhalten der letzten drei Jahre berücksichtigt. Bei einer Gemischtnutzung (Wohnen und Gewerbe) muss je ein Energieausweis erstellt werden.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Dieser ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Er basiert auf dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes, wobei normierte Randbedingungen berücksichtigt werden.
Der Bedarfsausweis informiert über den Primär- und Endenergiebedarf, über Energieverluste von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ebenfalls erhebt und bewertet er Daten zur CO2-Emission.

Wir empfehlen den Bedarfsausweis.